Ich meine, es gibt ein Urteil zu Verletzungen von Pferden in Gruppenhaltung, wo entschieden wurde, dass - selbst wenn der Übeltäter bekannt ist - dieses Pferd bzw. sein Besitzer nicht die alleinige Schuld zu tragen hat. Ganz sinngemäß hieß es darin meiner Meinung nach "Wer sein Pferd mit anderen Pferden zusammenhält, muss mit Verletzungen rechnen und es ist nicht klar zu sagen, welches Pferd nun Schuld ist".Müsste man mal googlen, ich weiß auch nicht, ob da nur in einem Fall mal so entschieden wurde oder ob es ein Urteil mit Auswirkung auf andere, ähnliche Fälle ist.
Ich an Deiner Stelle würde allerdings erstmal in aller Ruhe mit der SB reden, zum einen und in erster Linie, wie man die Situation ändern kann. Denn es bringt ja nichts, wenn sie Kosten übernehmen würde, damit würde Dein Pferd weiterhin vermöbelt werden. Und dann würde ich mich rantasten, ob sie bereit ist, Kosten zu übernehmen.